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| Rechtsschutz gegen Schäden durch Waschstraßen
von Rechtsanwalt Dr. Martin Riemer, Brühl (Rheinl. )
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In der Bundesrepublik waren laut Kraftfahrtbundesamt am 01. 01. 2007 55, 5 Mio. Kfz zugelassen, davon 46, 5 Mio. Pkw. Angenommen jedes dieser Fahrzeuge würde lediglich einmal jährlich in einer Autowaschanlage gereinigt, würden sich hieraus jährlich 46, 5 Mio. Waschvorgänge ergeben. Diese Zahl verdeutlicht und die seit Jahren geführten Schadensersatzprozesse gegen Waschstraßenbetreiber belegen das Konfliktpotential, dass von den Anlagen ausgeht: Selbst wenn Waschstraßen lediglich mit einer Fehlerquote von 0, 1 % arbeiteten sollten, verbliebe pro Jahr noch immer 46. 500 Schadensfälle.
Der Vertrag über die Kfz-Wäsche ist ein Werkvertrag. Der Anlagenbetreiber schuldet als Hauptpflicht die Reinigung des Fahrzeugs und als vertragliche Nebenpflicht, den Wagen während des Waschvorgangs vor Schäden zu bewahren.
Wie sollten sich Autofahrer aber verhalten, was haben sie zu beachten, wenn ihr Wagen dennoch in einer Waschstraße zu Schaden kommt ?
Wichtig ist zunächst, das Kfz nach dem Durchlauf der Anlage auf erkennbare Schäden zu überprüfen. Der Fahrer sollte jeweils nicht anders vorgehen, wie vor Übernahme eines Mietwagens. Zu achten ist vor allem auf Lackschäden, Dellen im Karrosierblech sowie auf Schäden an den Außenspiegeln, Scheibenwischern und ggf. Antennen (die während des Waschvorgangs jedoch eingeklappt sein müssen), sowie an allen anderen leicht zu beschädigenden... Text gekürzt • • • zur Gesamtansicht >>> |
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