| Rechtsanwalt Hochstrat gewährleistet Ihnen eine vorsorgende, streitschlichtende und zielorientierte Mandantenbetreuung.
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Als ehemaliger Mitarbeiter einer Ausländerbehörde vertritt und berät Sie RA Hochstrat im Ausländerrecht, im Asylrecht, im Vertiebenenrecht, im Staatsangehörigkeitsrecht und in allen Fragen der Einbürgerung (insb. Aufenhaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Schengen Visum, Familienzusammenführung, Familiennachzug, Kindernachzug, Aufenthalt wegen Studium und Ausbildung, Aufenthalt für Hochqualifizierte, Aufenthalt wegen Erwerbstätigkeit oder Arbeit, Bleiberecht, Aufenthalt aus humanitären Gründen, Einbürgerung, Duldung, Ausreisepflicht, Abschiebung, Ausweisung, Umverteilung, Asyl)
Als erfahrener Strafverteidiger berät und vertritt Sie RA Hochstrat in allen Bereichen des Strafrechts und Bußgeldrechts( u. a. Ausländerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht). Eine Verteidigung ausländischer Mitbürgern ist ohne genaue Kenntnisse der aufenthaltsrechtlichen Regelungen aufgrund der teilweise drastischen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen unabdingbar.
RA Hochstrat berät und vertritt insbesondere binationale Familien im (internationalen) Familienrecht und Erbrecht (insb. Scheidung, Ehevertrag, Testament.
RA Hochstrat berät und vertritt Sie im Verkehrsrecht (Bußgeldsachen, Führerschein, Sperrfrist, MPU, Fahrerlaubnis,... Text gekürzt • • • zur Gesamtansicht >>> |