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Ingwersen, Höper & Partner, Rechtsanwälte
Ansprechpartner PLZ / Ort24113 Kiel
Telefon0431-647370 StraßeHamburger Chaussee 196 
Fax0431-6473727 BundeslandSchleswig-Holstein
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Die Kanzlei Ingwersen, Höper und Partner vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen umfassend und individuell. Sie ist als Partnerschaftsgesellschaft organisiert. Partner sind die Rechtsanwälte Henning Ingwersen, Axel Höper, Robert Klötzer sowie Rechtsanwältin Anne Panning. Neben der Bearbeitung allgemeiner Rechtsgebiete hat sich jeder der Partner spezialisiert. Rechtsanwalt Henning Ingwersen sowie Rechtsanwalt Axel Höper sind darüber hinaus Fachanwälte für Strafrecht. Rechtsanwalt Höper ist daneben auch Fachanwalt für Medizinrecht. Die Partnerschaftsgesellschaft unterhält neben der Kanzlei in Kiel eine Zweigstelle in Neumünster. Beide Büros sind technisch modern ausgestattet. Die Vorteile der digitalen Aktenführung werden ebenso genutzt wie der Zugang zu juristischen Online-Recherche-Datenbanken. Die Kanzleiräume in Kiel befinden sich in einer Jugendstilvilla aus dem Jahre 1904 im Kieler Stadtteil Hasseein der Hamburger Chaussee 196, die Zweigstelle in Neumünster im Dienstleistungszentrum Alte Papierfabrik in der Gartenstraße 10. Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten die Anwälte dieser Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte. Die Fragestellungen stehen dabei zumeist im Zusammenhang mit der Begründung, der inhaltlichen Ausgestaltung oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Darüber hinaus werden die Rechtsuchenden in dieser Kanzlei auch über die während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu beachtenden beiderseitigen Rechte und Pflichten beraten. Die Problemfelder sind dabei vielfältig. Beratung kann hier für beide Seiten von Nutzen sein, bevor ein kostspieliger Prozess geführt wird, der oftmals einem unbelasteten Arbeitsverhältnis entgegensteht. Haben Sie also Fragen zum Abschluß und der Gestaltung von Arbeitsverträgen, zur Abmahnung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Mutterschutz, Mobbing, Abschluss eines Aufhebungsvertrages, betriebsbedingter, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigung, Änderungskündigung, oder Beendigungskündigung, außerordentlicher oder ordentlicher Kündigung oder zum Zeugnis? Oder geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, einer möglichen Sperrzeit? Vereinbaren Sie einen Termin. Selbstverständlich vertreten die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner ihre Mandanten auch vor den Arbeitsgerichten, wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt. Schwerpunktmäßig sind wir am Arbeitsgericht in Kiel und Neumünster aber auch vor dem Arbeitsgericht Lübeck oder den Arbeitsgerichten in Flensburg, Elmshorn und Hamburg tätig. Die Zweigstelle der Kanzlei in Neumünster befindet sich in der Alten Papierfabrik in der Gartenstraße 10. Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Neumünster. Die Kanzlei hat sich u. a. auch auf das Energie- und Energiewirtschaftsrecht spezialisiert. DieTätigkeit der Anwälte erstreckt sich von der Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung bei Problemen mit der Genehmigung, der Errichtung sowie dem Betreiben von Windenergie- und Biomasseverwertungsanlagen. Bei Fragen über das Bestehen von Ansprüchen bei Mängeln der Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien arbeitet die Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner eng mit auf diesem Gebiet kompetenten Sachverständigen zusammen. Zu dem Tätigkeitsbereich der Kanzlei gehört dabei selbstverständlich auch die Beratung und Betreuung der privaten Haushalte, soweit diese Probleme mit ihrem jeweiligen Energieversorger haben. Dies betrifft die Abrechnungsfragen genauso wie etwaige Probleme beim Wechsel des Anbieters. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner beschäftigen sich in diesem Bereich, der bei Abrechnungsfragen eng mit dem (Kranken-) Versicherungsrecht sowie dem Sozialrecht verbunden ist, insbesondere mit dem Themenbereich rund um den unerfüllten Kinderwunsch. Dabei vertreten die Rechtsanwälte der Kanzlei schwerpunktmäßig Kinderwunschpatienten aber auch Ärzte gegenüber den privaten Krankenversicherungen, den gesetzlichen Krankenkassen und den Dienstherrn von Beamten im Vorfeld der Behandlung oder bei Abrechnugns- bzw. Kostenerstattungsfragen. Kinderwunschpatienten sehen sich häufig großen Problemen ausgesetzt, wenn es um die Erstattungs- fähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung geht. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung hängen von der Maßnahme ab, mit der der behandelnde Arzt den unerfüllten Kinderwunsch erfüllen will. In Betracht kommen dabei im Wesentlichen die Insemination im Spontanzyklus, die Insemination nach Stimulation, die In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie die intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Bei der IVF-Behandlung werden der Frau nach vorangegangener Stimulation Eizellen entnommen, die außerhalb des Körpers mit dem Samen ihres Mannes zusammengeführt werden. Die befruchteten Eizellen werden anschließend in die Gebärmutter übertragen. Die ICSI-Behandlung ist eine Zusatzmaßnahme zur IVF, die bei schlechter Spermienqualität des Mannes in Betracht kommt. Die ICSI-Behandlung zeichnet sich dadurch aus, dass ein einzelnes Spermium direkt in eine Eizelle injiziert wird. Maßgeblich für die Frage der Kostenerstattung dieser Behandlungen ist, wie die Patienten kranken- versichert sind. So gelten für gesetzlich Versicherte andere Rechtsgrundlagen als für privat Kranken- versicherte oder Beihilfeberechtigte. Besonders kompliziert wird es für Ehepaare, bei denen ein Ehegatte gesetzlich und der Andere privat krankenversichert ist. Die Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner betreibt unter der Domain www. kiwurecht. de eine Homepage, die sich mit diesem Themenkreis auseinandersetzt und nähere Informationen bietet. Selbstverständlich sind wir aber auch in anderen Fragen des Medizinrechts, z. B. Arzthaftung aber auch Abrechnungsfragen nach GOÄ und GOZ sowie Fragen der Kostenerstattung tätig.
tätig als Dienstleister Großhändler Händler Hersteller Vermittler Zulieferer
BranchenRechtsanwälte | Fachanwälte | Fachanwälte für Strafrecht 


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