Du interessierst dich für die Gastronomie und würdest gerne dein eigenes Restaurant eröffnen, weißt aber nicht, wo du anfangen sollst? Lies, wie du Schritt für Schritt dein eigenes Gastronomie-Unternehmen gründest!
Allgemeine Merkmale eines Gastronomiebetriebs
Die Firmengründung eines eigenen Gastronomiebetriebs erfordert eine beträchtliche Summe Geld. Deshalb lohnt es sich, EU-Fördermittel für die Unternehmensentwicklung in Anspruch zu nehmen. Der erste Schritt, den der zukünftige Unternehmer machen sollte, ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, die er mieten kann.
Außerdem muss der Inhaber eines Gastronomiebetriebs bedenken, dass er strengen gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Lebensmittel, den technischen Zustand des Gebäudes, die Wasserqualität oder die in den Räumlichkeiten verwendeten Geräte unterliegt. Auch der gesamte Gastronomie-Bedarf sollte zulässig und hochwertig sein.
Um einen eigenen Gastronomiebetrieb zu gründen, muss der angehende Unternehmer keine besonderen Anforderungen erfüllen. Alle Genehmigungen können im Laufe des Geschäftsbetriebs eingeholt werden.
Zulässige Formen der Führung eines Gastronomiebetriebs
Wichtig bei dem Start in die Selbstständigkeit ist die Wahl der richtigen Rechtsform. Ein Gaststättenbetrieb kann in Form eines Unternehmens geführt werden:
- Einzelunternehmen,
- Personengesellschaft,
- Kapitalgesellschaft,
- Genossenschaft.
Die häufigste Form ist das Einzelunternehmen. Der Vorteil dieser Geschäftsform ist eine schnellere Anmeldung und geringere Kosten. Wenn du ein Unternehmen mit einem höheren Umsatz und mehr Mitarbeitern betreibst, solltest du die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer Kapitalgesellschaft in Betracht ziehen. Wenn du dich entscheidest, ein anderes Unternehmen als eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen zu führen, musst du mit komplizierteren Formen der Buchführung und der Eintragung des neuen Unternehmens in das nationale Handelsregister rechnen.
Erleichterung der Verwaltung eines Gastronomiebetriebs
Jedes neu gegründete Unternehmen, auch ein Gastronomiebetrieb, ist eine Herausforderung für einen Unternehmer, der sich entscheidet, ein Unternehmen zu führen. Es ist von großer Bedeutung, dass sie ordnungsgemäß betrieben wird, und eine Reihe von Aufgaben, die damit zusammenhängen, können das reibungslose Funktionieren sicherstellen.
Wer sich entscheidet, ein Restaurant zu eröffnen, muss sich über die vielen Aufgaben im Klaren sein, die auf ihn zukommen. Von der Einholung der notwendigen Genehmigungen für den Betrieb des Unternehmens über die Suche nach den richtigen Mitarbeitern bis hin zu einer effizienten und einwandfreien Buchhaltung, um die Liquidität und die Marktposition zu erhalten. Es sei daran erinnert, dass die Gastronomie-Branche nicht dafür geeignet ist, sich nebenberuflich selbstständig zu machen. Denn der Betreuungsaufwand ist enorm und die Anwesenheit ist insbesondere in der Anfangszeit erforderlich.
Spezielle Softwareprogramme zur Erleichterung der Unternehmensführung erweisen sich in diesem Fall als hilfreich und ermöglichen eine bequeme und korrekte Buchführung auf der Grundlage der geltenden Gesetze. Ein hochwertiges CRM-System beinhaltet:
- Fakturierungsprogramm,
- Lagerhaus-Modul,
- CRM-System mit einer Terminplanerfunktion für die effiziente Verwaltung von Buchungen und Beziehungen zu Auftragnehmern,
- Integration mit E-Banking,
- die Möglichkeit, für die Beschäftigten Buch zu führen und ihre Arbeitszeit zu erfassen.
Firmenkonto für ein Gastronomie-Unternehmen
Der Inhaber eines gastronomischen Betriebs ist nicht verpflichtet, ein separates Firmenkonto zu eröffnen. Er kann ein privates Konto für geschäftliche Zwecke nutzen. Er oder sie muss jedoch bedenken, dass das Konto einen einzigen Inhaber haben muss (Ehepaare mit einem gemeinsamen Konto können es nicht auch für geschäftliche Zwecke nutzen).
Geschäftsbezogene Zahlungen sollten immer über das Bankkonto des Unternehmers/der Unternehmerin getätigt oder empfangen werden:
- die Partei des Geschäfts, das zu der Zahlung geführt hat, ein anderer Unternehmer ist
- der Wert einer einzelnen Transaktion, unabhängig von der Anzahl der daraus resultierenden Zahlungen
- Die Notwendigkeit eines Unternehmenskontos ergibt sich, wenn es notwendig ist, ein Bankkonto in die Liste der Steuerpflichtigen aufzunehmen, und wenn Zahlungen, die von Käufern erhalten werden, dem obligatorischen Split Payment Mechanismus unterliegen.
Gastronomiebetriebe – Anforderungen
Die hygienischen Anforderungen an die Betriebsstätte, den Raum, in dem die Herstellung oder der Verkehr von Lebensmitteln stattfindet, oder der Kontakt mit Lebensmitteln werden durch das Gesetz vom 25. August 2006 zur Lebensmittel- und Ernährungssicherheit geregelt.
Mindestens 14 Tage vor der geplanten Aufnahme der Tätigkeit muss ein Antrag auf Zulassung des Betriebs und Eintragung in das Register der Betriebe, die der amtlichen Gesundheitskontrolle unterliegen, bei dem staatlichen (Bezirks- oder Grenz-) Gesundheitsinspektor gestellt werden, der für den Sitz des Betriebs oder den Ort der Tätigkeit des Betriebs zuständig ist. Außerdem ist es notwendig, die Genehmigung der Gesundheitsbehörde der Provinz für den Betrieb eines Gastronomiebetriebs (z.B. eines Restaurants) auf dem Gelände einzuholen.
Das Verfahren zur Anmeldung eines Betriebs umfasst Folgendes:
- eine Bewerbung einreichen,
- Durchführung einer Bestandsaufnahme mit einer technischen Beschreibung,
- Vorlage von Architekturplänen der Räumlichkeiten und deren Daten.
Damit die Räumlichkeiten genehmigt werden können, muss vorab eine Hygieneinspektion durchgeführt werden, nachdem die Räumlichkeiten 2 Wochen vor Inbetriebnahme des Restaurants eingerichtet wurden. Der Unternehmer muss die folgenden Dokumente vorbereiten:
- Bauprojekt, mit Fachleuten abgestimmte Branchen- und Technologieprojekte, Ausnahmeregelung bei abgesenkter Höhe der Räumlichkeiten, fehlender natürlicher Beleuchtung am Arbeitsplatz oder Aussparung der Räumlichkeiten, Erklärung des Bauleiters oder der Baufirma, dass die Bau-, Umbau- oder Anpassungsarbeiten in Übereinstimmung mit der genehmigten Projektdokumentation durchgeführt wurden und die verwendeten Materialien über die erforderlichen Zertifikate verfügen, Protokoll der Überprüfung der Belüftung der Räumlichkeiten, Dokumentation der Geschäftstätigkeit, bei Neubauten eine Baugenehmigung, einen von der Gemeinde genehmigten Lageplan, einen Vertrag über die Entsorgung von festen Abfällen und Nach-Gebrauchs-Abfällen.
- im Falle einer Anpassung oder eines Umbaus der Räumlichkeiten – die Genehmigung der Gemeinde oder des Bezirksarchitektenamtes für die Nutzungsänderung oder den Umbau, zusätzlich sind die erstellten technischen Entwürfe enthalten.
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