Einstellung von ausländischen Facharbeitern – Dank Gesetzesänderung bald noch einfacher

Einstellung von Facharbeiter und Facharbeiterinnen aus dem Ausland

Qualifiziertes Personal ist in Deutschland herzlich willkommen. Das kommuniziert zumindest die Regierung. Und kürzlich hat sie es in Taten ausgedrückt. Ein neues Gesetz erleichtert nun die Einwanderung von Facharbeitern nach Deutschland. 

In deutschen Unternehmen herrscht Fachkräftemangel, und der demografische Wandel wird die Situation weiter verschärfen. Derzeit sind im Land rund 1,2 Millionen Arbeitsplätze frei. Ein neues Gesetz eröffnet damit den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Fachkräfte aus Eu- und Nicht-EU-Ländern.

Allerdings müssen dennoch einige Anforderungen erfüllt werden. Welche das sind, schauen wir uns in diesem Artikel an.

Fragen und Antworten zum neuen Berufseinwanderungsgesetz

Wann tritt das Berufseinwanderungsgesetz in Kraft?

Das Gesetz muss noch vom Parlament verabschiedet werden und soll Anfang 2020 in Kraft treten.

Wer gilt als qualifizierte Arbeitskraft?

Sowohl Wissenschaftler mit einem anerkannten Hochschulabschluss in Deutschland als auch Menschen mit einer anerkannten Berufsausbildung in Deutschland.

In welchen Berufen fehlt es an qualifiziertem Personal?

Zum Beispiel Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenschwestern, IT-Spezialisten, Ingenieure und Bauarbeiter, Experten für Luft- und Raumfahrt, Mechatronik, Elektrotechnik, Energietechnik und andere MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik).

Welche Änderungen bringt das neue Gesetz mit sich?

  • Wer noch keinen Arbeitsvertrag hat, aber eine qualifizierte Berufsausbildung nachweisen kann, erhält eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche. Während dieser Zeit können Arbeitssuchende bis zu zehn Stunden pro Woche probeweise oder im Rahmen eines Praktikums arbeiten. Voraussetzung sind gute Deutschkenntnisse auf Stufe B2 und genügend Geld zur Finanzierung des Aufenthaltes.
  • Die Zuwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern ist nicht auf Berufe beschränkt, die als „unterbesetzt“ definiert sind.
  • Bisher hat die Bundesagentur für Arbeit geprüft, ob es geeignete Kandidaten aus Deutschland oder der EU für eine Stelle gibt, bevor ein Unternehmen einen Facharbeiter aus einem anderen Land einstellen durfte. Diese Prioritätskontrolle entfällt, kann aber bei Veränderungen am Arbeitsmarkt wieder eingeführt werden.
  • Absolventen deutscher Auslandsschulen können nicht nur zum Studium, sondern auch zur Suche nach einem Studienplatz oder einer Berufsausbildung nach Deutschland gehen.

Was können Arbeitgeber tun, um Facharbeiter aus dem Ausland zu finden?

Um als Arbeitgeber von dem neuen Gesetz profitieren zu können, sollten ausländische Facharbeiter proaktiv gesucht werden. Dafür stehen Jobbörsen in den jeweiligen Ländern zur Verfügung. Ob Sie als Arbeitgeber Stellenanzeigen in Tschechien, Polen, Ungarn oder Rumänien suchen, bleibt Ihnen überlassen. Es gibt viele weitere Länder mit gut ausgebildeten Facharbeitern.

Wo finden ausländische Fachkräfte Informationen über die Arbeit in Deutschland?

Das mehrsprachige Portal make-it-in-germany.com informiert über Jobsuche, Qualifikationen, Sprachkurse, Visa, das Arbeitsumfeld und die Formalitäten des täglichen Lebens.

Das sollten Sie bei der Einstellung von ausländischen Arbeitskräften beachten

Ausländische Arbeitnehmer können ein Gewinn für Ihr Unternehmen sein. Wenn Sie jedoch daran interessiert sind, ausländische Arbeitnehmer einzustellen, dann müssen Sie wissen, wie Sie es rechtlich sicher tun können. Dadurch erst wird gewährleistet, dass der Arbeitnehmer nicht abgeschoben wird und Sie die Folgen der illegalen Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers tragen müssen.

Zeitarbeitskräfte

Zeitarbeitskräfte, wie z.B. in der Landwirtschaft tätige Personen, oder Zeitarbeitskräfte wie Skilehrer oder Hotelangestellte, Entertainer und andere, können für bestimmte Zeit angestellt werden. Der Zweck dieser Bezeichnung ist es, dem Mitarbeiter zu ermöglichen, für einen kurzen Zeitraum legal in Deutschland zu arbeiten, zum Beispiel während der Erntezeit oder der Skisaison. Der Arbeitgeber kann nach der Saison wieder ausländische Leiharbeitnehmer einstellen, wenn es an deutschen Arbeitern mangelt, die für den geltenden Lohn arbeiten wollen, und wenn die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer die Arbeitsrechte und -bedingungen nicht beeinträchtigt.

Festangestellte

Festangestellten wird eine Aufenthaltsgenehmigung nach vorher festgelegten Präferenzen erteilt. Im Allgemeinen muss der potenzielle Arbeitnehmer, um für ein unbefristetes Arbeitsvisum in Betracht gezogen zu werden, über gute Fähigkeiten in den Bereichen Naturwissenschaften, Kunst, Wirtschaft, Bildung oder Sport verfügen, eine gute Ausbildung oder ein gutes Studium absolviert haben, das in Deutschland anerkannt wird und über Berufserfahrung verfügen.

Wenn der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, bereits eine Aufenthaltsgenehmigung hat, dann müssen Sie nicht den gesamten Prozess der Einstellung einer Person durchlaufen, die derzeit nicht in Deutschland ansässig ist. Um sich als Arbeitgeber eines Arbeitnehmers zu schützen, ist es wichtig, die Einwanderungsgesetze von ausländischen Arbeitnehmern gründlich zu kennen, bevor Sie einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen.

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