Umzug eines Unternehmens an einen anderen Ort

Umzug der Firma

Die angekündigten Änderungen im Rahmen der deutschen Politik, die steigenden Kosten für die Führung eines Unternehmens, unklare Vorschriften und übermäßige Bürokratie – das sind die Faktoren, die viele Unternehmer dazu veranlassen, eine Verlagerung ihres Unternehmens ins Ausland zu erwägen. Die bloße Eintragung eines Unternehmens in einem anderen Land (auch innerhalb der EU) befreit jedoch nicht automatisch von der Zahlung von Steuern und Versicherungsprämien in Deutschland.

Verlegung eines Unternehmens ins Ausland

Die Verlegung Ihres Unternehmens ins Ausland scheint eine einfache Möglichkeit zu sein, Steuern zu vermeiden. Viele Unternehmen bieten an, Ihnen bei allen Formalitäten zu helfen. Es gibt auch Umzugsfirmen, die bei einem Firmenumzug, beispielsweise bei einem Umzug aus Kiel, behilflich sind. Die bloße Eintragung eines Unternehmens in einem anderen Land ändert jedoch nicht automatisch die steuerliche Ansässigkeit, d. h. das Land, in dem der Steuerpflichtige sein Einkommen versteuern muss und Steuern zahlt. Die Ansässigkeit richtet sich nicht nach der Staatsangehörigkeit, dem Land, in dem das Einkommen erzielt wird oder in dem das Unternehmen eingetragen ist, sondern nach dem Wohnsitz der betreffenden Person.

Wie bestimmt die Behörde die steuerliche Ansässigkeit?

Die steuerliche Ansässigkeit beruht nicht auf der vom Unternehmer abgegebenen Erklärung. Die Steuerbehörde ermittelt alle relevanten Umstände jedes Mal individuell. Der Unternehmer muss nachweisen, dass er in dem betreffenden Land wohnt und geschäftlich tätig ist.

Die Behörde bestimmt den so genannten Mittelpunkt der persönlichen und wirtschaftlichen Interessen (Mittelpunkt der Lebensinteressen) des Unternehmers oder die Anzahl der im Land verbrachten Tage. Das deutsche Steuerrecht enthält keine genaue Definition dieses Begriffs. In der Regel versteht das Finanzamt oder die Steuerbehörde darunter den Ort, an dem der Unternehmer wohnt und seinen Lebensunterhalt bestreitet:

  1. hat die meisten persönlichen Bindungen, d. h. familiäre oder soziale Bindungen;
  2. seine Familie, sein Ehepartner, sein Lebenspartner und seine minderjährigen Kinder dort wohnen;
  3. ist sozial, kulturell, politisch und staatsbürgerlich aktiv;
  4. gehört Organisationen/Vereinen an, widmet sich seinen Hobbys;

Im Gegensatz dazu ist ein „Zentrum des wirtschaftlichen Interesses“ ein Ort, in dem die Person den größten Teil ihres Einkommens (Einkünfte) erzielt und an dem der Unternehmer Investitionen, bewegliches (z. B. zugelassenes Fahrzeug) und unbewegliches (Wohnung) Vermögen, Versicherungspolicen, aufgenommene Kredite, Bankkonten hat.

Beispiel: Unternehmen in der Tschechischen Republik, aber deutsche Steuern

Dies lässt sich am Beispiel von Peter Schuster veranschaulichen, der ein Unternehmen in der Tschechischen Republik gegründet hat, es aber persönlich von einem Büro in Deutschland aus leitet. Seine Vertragspartner sind deutsche Unternehmen, für die er Dienstleistungen auf dem Gebiet unseres Landes erbringt. Er lebt mit seiner Frau und seinen Kindern in Berlin und hat einen Kredit bei einer deutschen Bank aufgenommen, um sein Haus zu bauen. Obwohl er sein Unternehmen in der Tschechischen Republik angemeldet hat, wird Peter Schuster von den Steuerbehörden als in Deutschland ansässig betrachtet.

Unternehmensübertragungen auf dem Prüfstand der Behörden

Nach der Eintragung eines Unternehmens z. B. in der Tschechischen Republik sollte ein Unternehmer auch seinen Lebensmittelpunkt dorthin verlegen und Auftragnehmer haben. Wenn er nicht auswandern will, kann dies zu Streitigkeiten mit Institutionen wie der Sozialversicherungsanstalt führen.

In den letzten Jahren haben die Steuerbehörden Steuererklärungen, die einen Wechsel des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen betreffen, genauer geprüft. Dies hängt mit Änderungen von Vorschriften wie dem Solidaritätszuschlag, der Begrenzung der Abschaffungserleichterung oder der Wegzugssteuer zusammen. Die genaue Überprüfung, ob ein Wohnsitzwechsel tatsächlich stattgefunden hat, soll das Risiko einer Verringerung der Haushaltseinnahmen begrenzen. Die fiktive Verlegung eines Unternehmens ins Ausland kann von den Steuerbehörden als aggressive Steueroptimierung angesehen und bekämpft werden.

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