Eine Lohn- oder Gehaltsabrechnung ist ein Dokument, in welchem niedergeschrieben wird, wie sich der Lohn oder das Gehalt der Angestellten zusammensetzt. Dabei bezieht man sich immer auf einen gewissen Zeitraum. Angestellte und Arbeitgeber können mit diesem Dokument außerdem nachvollziehen, ob der Lohn oder das Gehalt gezahlt wurde.
Werden Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen zusammengefasst, so wird dies Entgeltabrechnung genannt.
Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen – was ist der Unterschied?
Angestellte können von ihrem Arbeitgeber auf zwei Arten ausgezahlt werden. Die eine Art ist das Gehalt und die andere Art ist der Lohn. Die Lohnzahlung geschieht nach erbrachten Arbeitsstunden des Arbeiters. In diesem Fall kann der am Ende gezahlte Betrag sich immer ändern. Eine feste Summe, die jedem Monat gezahlt wird, ist hingegen das Gehalt. Beim Gehalt wird nicht detailliert darauf geachtet, wie viele Stunden der Angestellte seiner Arbeit nachgegangen ist. Im Hauptteil kann in der Lohn und Gehaltsabrechnung kann erkannt werden, ob jemand Gehalt oder Lohn bekommt.
Was macht die Lohnabrechnungsstelle?
Bei der Agentur für Arbeit ist Lohnabrechnungsstelle ein oft genutzter Begriff. Diese kümmert sich um Erstattungs- und Leistungsanträge. Viele Firmen wenden sich im Moment an die Bundesagentur für Arbeit, in welcher die zuständige Lohnabrechnungsstelle für ihren Wohnraum ihren Sitz hat. Der Grund ist die schriftlichen Anträge, um das Kurzarbeitergeld zu erstatten.
Genau genommen steht die Lohnabrechnungsstelle für eine Firmenabteilung. Diese hat das Sagen über die Arbeitszeiten, alle Gehaltsdaten und vieles mehr. Meist ist die Lohn-abrechnungsstelle auch die Pavroll-Abteilung oder die Personalabteilung.
Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung: Ist der Arbeitgeber in der Erstellungs-Pflicht?
Das ist einfach mit ja zu beantworten. Nach § 108 GewO besitzt jeder Arbeitgeber die Pflicht, allen seinen Mitarbeitern eine Entgeltabrechnung auszustellen, sofern dieser die Arbeitsentgelte beglichen hat. Diese Abrechnung muss in Textform ausfallen.
Die Entgeltabrechnung selbst machen – warum kann sich das lohnen?
Bei Personalern gehört die Lohnabrechnung nicht zu den beliebtesten Arbeiten. Denn diese dauert nicht nur lange. Leicht können auch gravierende Fehler aufkommen. Einfacher wäre, die Lohnabrechnung abzugeben. Wieso diese also doch selber erstellen?
Unter gewissen Umständen kann sich das eigene Erstellen der Gehaltsabrechnung oder Lohnabrechnung lohnen. Für die interne Erstellung ist eine spezielle Software nötig.
Die eigene Durchführung kann zudem diese Vorteile haben:
- Ausgaben fallen geringer aus: Freie Mitarbeiter können einem Unternehmen eine Menge Arbeit abnehmen. Dafür wollen diese allerdings gutes Geld haben. Natürlich kostet die Software ebenso. Dennoch fällt ihr Preis günstiger aus als die Bezahlung einer externen Person.
- Gesetzlich immer die richtige Seite: Bei einer gesetzlichen Änderung wird die Software von den Anbietern aktualisiert. Das bedeutet keinen Mehraufwand und keine Mehrkosten für Unternehmen.
- Gewiss ein sicheres Programm: Durch eine interne Erstellung der Lohn- oder Gehaltsabrechnung müssen keine Gehaltsdaten an bearbeitende Personen verschickt werden. Somit erhöht sich die Datensicherheit.
- Weniger Unfreiheit: Da die Abrechnung in der Firma erfolgt, sind Unklarheiten schnell zu klären. Außerdem sind Arbeitgeber nicht an die Zeit der externen Mitarbeiter gebunden. Stattdessen kann die Entgeltabrechnungs-Vorbereitung immer geschehen.
- Steuerberater hat den Fokus auf Wesentliche: Muss sich der Steuerberater nicht mit Excel- und Daten-Unordnung herumschlagen, kann dieser wesentlicheren Aufgaben nachgehen.
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