Wie gründet man ein Unternehmen?

Firmengründung in Deutschland

Deutschland ist eine der größten Volkswirtschaften der Welt. Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands ist mit 3.393 Milliarden Dollar im Jahr 2018 das höchste in Europa und stellt unsere westlichen Nachbarn an vierter Stelle der Welt. Eine positive Wirtschaftslage und eine relativ reiche Gesellschaft begünstigen daher die Gründung eines Unternehmens. Wenn Sie in Deutschland leben und planen, einen eigenen Friseursalon zu eröffnen, E-Commerce zu starten, einen Job als selbständige Altenpflegerin anzunehmen oder eine andere Art von Selbständigkeit einzugehen, werden Sie nicht ohne eine eigene Firmengründung auskommen. Auf den ersten Blick erscheint das Ganze etwas kompliziert, aber wenn man sich dem Thema richtig nähert, sollte es einem keine Probleme bereiten. Wie wir sagen würden: „Aller Anfang ist schwer“, d.h. Anfänge sind immer schwierig, aber noch befriedigender, wenn Ihr beruflicher Traum verwirklicht wird. Damit Sie sich selbständig machen können, haben wir einige grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt. Bevor Sie mit der Lektüre beginnen, möchten wir Sie jedoch auf die Leitfäden aufmerksam machen, die bei der Gründung eines Unternehmens hilfreich sein können.

Wenn Sie selbständig sind, müssen Sie ein eigenes Unternehmen anmelden und mit dem Finanzamt abrechnen. Ausgenommen von dieser Regel sind Personen in den sogenannten „freien Berufen“. (Freiberuf), siehe unten für weitere Details. Die Geschäftstätigkeit wird durch das Einkommensteuergesetz geregelt. 15 Abs. 2 des Gesetzes definiert den Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit. Darin ist festgelegt, dass eine wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet, wenn:

  • Die Tätigkeit wird selbstständig und in eigener Verantwortung ausgeübt.
  • Die Tätigkeit ist lang- und langfristig (z.B. wenn Sie etwas einmal im Internet verkaufen, unterliegt es nicht dem Einkommensteuergesetz).
  • Es besteht nun die Absicht, einen Gewinn zu erzielen.
  • Bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit beteiligen wir uns aktiv an der Gestaltung der Marktwirtschaft, z.B. durch den Verkauf von Waren oder das Anbieten von Dienstleistungen.

In einigen Fällen kann auch eine wirtschaftliche Tätigkeit festgestellt werden, wenn nicht alle der oben genannten Punkte erfüllt sind. Dies ist jedoch selten.

Welche Rechtsformen gibt es?

Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen anmelden, müssen Sie eine bestimmte Rechtsform wählen. Nachfolgend finden Sie die gängigsten Rechtsformen und deren Merkmale.

Einzelunternehmer

Eine Einzelunternehmung ist eine der beliebtesten Rechtsformen der Selbständigkeit. Diese Form bietet viel Entscheidungsfreiheit, und ein weiterer Vorteil ist die Tatsache, dass es in den meisten Fällen ausreicht, eine Steuererklärung über Überschüsse abzugeben (mit Gewinnen von weniger als 50.000 EUR und Umsätzen von nicht mehr als 500.000 EUR). Bei der Verwendung dieser Rechtsform müssen Sie bei Geschäftsbeziehungen immer Ihren Vor- und Nachnamen angeben (der Name der Gesellschaft reicht nicht aus). Bei einem Gesamtumsatz von weniger als 17.500 Euro im vergangenen Kalenderjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr kann die Kleinunternehmerregelung genutzt werden. In diesem Fall müssen Sie die Mehrwertsteuer (MwSt.) nicht bezahlen und können sie nicht gleichzeitig abziehen oder abziehen. Um von dieser Regel zu profitieren, müssen Sie das Finanzamt bei der Gewerbeanmeldung informieren .

Zivilrechtliche Haftung: Privateigentum
Buchhaltung: Erlöskontenüberschuss
Handelsregister: optional

Freiberufler

Freiberufler (sofern vom Finanzamt als solche anerkannt) werden wie Einzelunternehmer behandelt.

Zivilrechtliche Haftung: Privateigentum
Buchhaltung: Regel der doppelten Erfassung
Handelsregister: optional

Händler (Kaufmann)

Ein registrierter Händler ist rechtlich derjenige, der ein „auf der Grundlage eines Handelsmodells gegründetes Unternehmen“ führt. Dazu gehören Geschäfte, Restaurants, etc. Als registrierter Händler werden Sie theoretisch von potenziellen Geschäftspartnern besser betreut, zumal Sie einen Firmennamen in Ihrer Geschäftskorrespondenz verwenden können.

Zivilrechtliche Haftung: Privateigentum
Buchhaltung: Regel der doppelten Erfassung
Handelsregister: obligatorisch

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Diese Rechtsform ist eine Option für Freiberufler oder Selbständige, die gemeinsam mit einem Partner ein Unternehmen gründen wollen.

Zivilrechtliche Haftung: Privatvermögen (einschließlich Haftung für den Partner)
Buchhaltung: Regel der doppelten Erfassung
Handelsregister: optional

Partnerschaftsgesellschaft

Dieses Formular wurde für Freelancer erstellt, wird aber relativ selten verwendet.

Zivilhaftung: Privatvermögen (Haftung auch für einen Partner, aber wenn einer von ihnen einen Fehler begeht, ist der andere für ihn von der Haftung befreit).
Buchhaltung: Regel der doppelten Erfassung
Handelsregister: obligatorisch

Unternehmergesellschaft (UG)

Diese Gesellschaft, auch bekannt als „Mini-GmbH“, ist eine relativ junge Rechtsform. Sein großer Vorteil ist die Möglichkeit, die zivilrechtliche Haftung zu begrenzen. Als Startkapital genügt 1 Euro. Nachteilig ist die Notwendigkeit, die Haftungsbeschränkung zu erwähnen, die potenzielle Geschäftspartner abschrecken kann.

Zivilrechtliche Haftung: Gesellschaftsvermögen
Buchhaltung: Regel der doppelten Erfassung
Handelsregister: obligatorisch

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Diese Rechtsform kann sowohl von Selbständigen als auch von Freiberuflern genutzt werden. Es ist ein Grundkapital von mindestens EUR [….] Mio. erforderlich. EUR 25.000.

Zivilrechtliche Haftung: Gesellschaftsvermögen
Buchhaltung: Regel der doppelten Erfassung
Handelsregister: obligatorisch

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine offene Handelsgesellschaft ist eine Partnerschaft für Händler.

Zivilrechtliche Haftung: Privateigentum
Buchhaltung: Regel der doppelten Erfassung
Handelsregister: obligatorisch

Wo und wie gründet man ein Unternehmen?

Um Ihr Unternehmen (Gewerbe) anmelden zu können, müssen Sie:

  1. Der erste Schritt ist der Weg zum Gewerbeamt, das sich in der Regel im Rathaus oder im Rathaus befindet. Informationen im Internet finden Sie z.B. über Google.
  2. Sie müssen dann im Büro ein Formular ausfüllen. Normalerweise stellt Ihnen der Beamte Fragen zu Ihrer Person (Vorname, Nachname, Adresse, Geburtsdatum, etc.) und Ihrer Tätigkeit (welche Art von Tätigkeit es ist, was Sie tun wollen) und gibt die Antworten auf Ihrem Computer ein. Nach dem Speichern erhalten Sie einen Ausdruck, den Sie überprüfen sollten (sind alle Angaben korrekt?) und unterschreiben ihn dann.
  3. Schließlich müssen Sie eine kleine Anmeldegebühr zahlen (ca. 20-30 Euro je nach Stadt). Dies kann vor Ort oder per Überweisung auf das Bankkonto des Büros erfolgen (der Beamte wird Ihnen mitteilen, ob Sie sich für diese Zahlungsmethode entscheiden).

Bei der Registrierung eines Unternehmens müssen Sie einen gültigen Personalausweis und eventuell ein Anmeldeformular vorlegen. Die Ausübung bestimmter Berufe, vor allem des Handwerks, hängt vom Besitz eines Meisterbriefes ab.

Welche Behörden muss ich über die Gründung eines Unternehmens informieren?

Einige deutsche Behörden werden automatisch über Ihre Gewerbeanmeldung informiert. Dazu gehören die IHK (hier erfahren Sie mehr über die IHK), die Handwerkskammer und das Finanzamt. Die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer ist berufsabhängig obligatorisch und mit Mitgliedsbeiträgen verbunden. Sie werden darüber jedoch in separaten Schreiben der einzelnen Institute informiert. Unternehmen, deren Jahreseinkommen 5.200 Euro nicht übersteigt, sowie Unternehmen im ersten und zweiten Tätigkeitsjahr sind jedoch von der Beitragszahlung befreit, wenn ihr Jahreseinkommen 25.000 Euro nicht übersteigt (im Falle der Handwerkskammer wird die Hälfte des Beitrags im zweiten Tätigkeitsjahr gezahlt). Sobald Sie Ihr Unternehmen angemeldet haben, sendet Ihnen das Finanzamt ein entsprechendes Formular zu, das ausgefüllt und an Sie zurückgeschickt werden muss. In einigen Fällen erhalten Sie dieses Formular, sobald Sie Ihre Bewerbung eingereicht haben. Als Antwort darauf schickt Ihnen das Finanzamt die Steueridentifikationsnummer, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Selbständige müssen neben der Gewerbesteuer auch die Einkommensteuer zahlen.

Welche Branchen und Berufe benötigen eine Sondergenehmigung?

Für bestimmte Arten von Geschäftstätigkeiten benötigen Sie eine Genehmigung. Sie gehören ihnen:

  • Arbeitsagentur: Nach dem Entsendegesetz ist die Zustimmung des Nationalen Arbeitsamtes erforderlich, wenn der Vermittler Leiharbeitnehmer zur Arbeit entsendet.
  • Einzelhandel: Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Einzelhandel mit Hackfleisch, Medikamenten, Wirbeltieren, Schusswaffen und Munition bedarf einer Genehmigung.
  • Güterbeförderung: Nach dem Güterverkehrsgesetz bedarf die Beförderung von Gütern in Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen der Zustimmung der zuständigen Behörde. Für den Transport von Waren ins Ausland, aber innerhalb der EU und der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Norwegen, Island und Liechtenstein) ist eine sogenannte Gemeinschaftslizenz (EG-Lizenz) erforderlich. Lizenzen im Güterverkehrssektor werden nur erteilt, wenn besondere Anforderungen erfüllt sind. Der Antragsteller muss die mit seiner Tätigkeit verbundenen einschlägigen beruflichen Qualifikationen nachweisen oder Bescheinigungen über das Bestehen von Fachprüfungen vorlegen. Darüber hinaus werden auch die Glaubwürdigkeit und Finanzkraft des Unternehmens überprüft.
  • Handwerk: Nach § 1 des Handwerksgesetzes ist für einen selbständigen Handwerksbetrieb ein Eintrag in das Handwerkerregister erforderlich. Um einen Eintrag in das Handwerkerregister zu erhalten, ist eine Meisterprüfung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Für ein „industrielles“ Unternehmen ist ein Eintrag in das Handwerkerregister nicht erforderlich. Merkmale eines solchen Unternehmens sind z.B. ein hoher Automatisierungsgrad, eine Produktion mit Lagerbeständen, ein überregionaler Absatzmarkt und ein Serienproduktionsprozess.
  • Personenbeförderung: Nach dem Personenbeförderungsgesetz bedarf die Beförderung von Personen in Fahrzeugen wie Bussen oder Personenkraftwagen zur Prüfung einer Genehmigung. Genehmigungen für den Personenverkehr (Linienverkehr, Gelegenheitsverkehr) werden von der zuständigen Behörde je nach Umfang des Verkehrs erteilt (z.B. Bürgermeister oder Stadtpräsident). Genehmigungsbehörden für den Transport von Mietwagen und Taxis sind untergeordnete Kommunikationsabteilungen. Ein Unternehmen oder eine Person, die an der Personenbeförderung beteiligt ist (Taxi, Mietwagen), muss die Verwendung von Fahrzeugen zu diesem Zweck nachweisen.

Wie hoch sind die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft?

Jeder, der im Rahmen seiner Haupttätigkeit ein Unternehmen betreibt, ist ab dem 1.1.2009 zur Krankenversicherung verpflichtet. Dies kann eine private Krankenversicherung oder eine öffentliche Krankenversicherung sein. Die Höhe der privaten Krankenversicherung wird von der Versicherung auf der Grundlage des aktuellen Gesundheitszustandes und des gewählten Tarifs berechnet. Im Falle der staatlichen Versicherung werden die Prämienpreise fast ausschließlich gesetzlich festgelegt.

Zusätzlich sollten Sie auch die Kosten der Rentenversicherung berücksichtigen, die mindestens 79,60 Euro und höchstens 1.054,70 Euro für die staatliche Versicherung betragen. Darüber hinaus können Sie auch die Arbeitslosenversicherung bezahlen, die derzeit 17,64 Euro im Westen Deutschlands und 14,95 Euro im Osten des Landes beträgt.

Weitere Aufwendungen, die bei der Gründung einer Gesellschaft in Deutschland zu berücksichtigen sind, sind Lebens-, Werbe- und Zusatzversicherungen, wie z.B. Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung.

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