Für jeden Arbeitgeber ist der Ausfall eines tüchtigen Arbeitnehmers ein Graus und eine nicht so angenehme Vorstellung. Nicht nur, dass die Arbeitskraft an einer Stelle des Arbeitsvorgangs, der Produktionskette unter Umständen fehlt. Es kann auch sein, dass der Arbeitnehmer durch seine Arbeitsunfähigkeit unter Umständen sogar je nach Erkrankungsschwere für einen sehr langen Zeitraum ausfällt. Je nach Größe und Umfang des Unternehmens kann dies eine sehr prekäre Situation für den Arbeitgeber sein. Noch schlimmer ist es dann erst echt, wenn sich herausstellt, dass der Arbeitnehmer trotz Krankschreibung des Arztes seine Erkrankung simuliert hat und er Schleichweg einfach ein paar Tage „Blau“ macht. Die ist nicht nur ärgerlich für den Arbeitgeber selbst, sondern auch teuer. Der Vertrauensbruch ist da und die Zweifel an der Ehrlichkeit und Loyalität gegenüber des Unternehmens sind berechtigt. Doch wie verhält man sich als Arbeitgeber in diesen Fällen eigentlich richtig? Was kann man tun und was sollte man dringlich unterlassen?
Auf der Lauer
Sich selbst auf die Lauer zu legen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter sich krankgeschrieben hat und man durch Hörensagen Dritter erfahren hat, dass er putzmunter seinem Hobby frönt oder noch schlimmer: Einen kleinen Nebenjob fleißig ausübt, das sollte man tunlichst dennoch untersagen und nicht in Angriff nehmen: Denn der Schuss kann mächtig nach hinten losgehen. Dann nämlich, wenn man auf frischer Tat dabei entlarvt wird, wie man den eigenen Mitarbeiter auflauern möchte und ihn beschattet. Denn stellt sich dabei heraus, dass es sich nicht um einen Betrug dessen handelt und man selbst ertappt wird, steckt man schon mit einem Bein als Arbeitgeber unter Umständen vor Gericht. Den Job der gezielten Observation sollte man den Profis überlassen. Detektive sind Meister des Versteckspiels und der Tarnung und können sehr professionell da-bei vorgehen. Große Detekteien, wie die Detektei Hamburg beispielsweise, arbeiten mit dem richtigen Equipment und dem perfekten Know-how. Das Personal ist geschult, sensibilisiert und arbeitet und der Vorgabe strikter Diskretion und deren unbedingter Einhaltung. Mit gutem Videomaterial und jeher Menge Fotos lassen sich auf diese Weise auch Beweise einholen, die unter Umständen, wenn es hart auf hart kommt, als Beweismittel vor Gericht verwendet werden können.
Ein Gespräch unter vier Augen
Das Einzelgespräch kann bei Verdacht des Blau machend mit dem Arbeitnehmer zwar hilfreich sein, es kann aber auch völlig in die Hose gehen. Dann nämlich, wenn sich der Verdacht nun mal nicht bestätigt hat und man sich nicht so ganz sicher ist, ob es sich tat-sächlich darum handelt. In kleinen Betrieben von unter zehn Angestellten beispielsweise stellt jeder fehlende Arbeitnehmer auch eine Lücke im System des Ganzen dar. Die Produktionskette kann je nach Art und Branche des Unternehmens zu Erliegen kommen, wenn eine Person auch nur als Glied des Ganzen ausbleibt. Um Ersatz zu finden, ist es für Arbeitgeber oftmals eine Tortur und meist erfolglos. Der Ausgang des Gespräches ist also variabel und nicht immer von Erfolg gekrönt, doch einen Versuch ist es in vertrauensvoller Umgebung und von Angesicht zu Angesicht wert. Schlussendlich sind es oftmals die klärenden Gespräche und Worte, die den Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in ein ganz anderes Licht bringen können.
Blaugemacht oder doch krank?
Diese Frage kommt dann massiv zum Vorschein, wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, beziehungsweise an der Krankschreibung als solche bestehen. Zwar hat sie vom Hausarzt oder Facharzt ausgestellt immer ihre Berechtigung und Richtigkeit. Doch, wenn ein Arbeitnehmer des Öfteren dem Arzt und auch dem Arbeitgeber etwas vorgaukelt, dann eigentlich nicht. Doch einmal ausgestellt ist sie ein Dokument, welches auf keinen Fall angezweifelt werden sollte. Dennoch kann hinter dem Vorwand blau zu machen eine ernsthafte Erkrankung stecken. Dann nämlich, wenn es sich um eine Folgeerscheinung von Stress, Hektik, Mobbing und Co. am Arbeitsplatz beispielsweise handelt. Hier können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sich an einen Tisch setzen, klärende Gespräche führen und am Ende eine Lösung finden, die beiden Parteien zugutekommen kann. Herz-Kreislauferkrankungen, Infarktgefährdung, Bluthochdruck und mehr können die Folgen von ständigem Unwohlsein am Arbeitsplatz sein. Desto zufriedener ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist, umso gesünder beleiht er und ist zudem auch weit-aus produktiver, als ein anderer, der schon beim bloßen Gedanken, an den Job keine Lust und guten Gefühle verspürt. Unzufriedenheit am Arbeitsplatz oder im Arbeitsumfeld sind nicht selten Grund dafür, dass Arbeitnehmer wiederholt im Jahr eine sogenannte AU dem Arbeitgeber vorlegen und sich krankmelden.
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