Flug storniert? Das sind Ihre Rechte bei Flugausfall

Flughafen Flug storniert

Wenn Ihr Flug innerhalb der EU storniert wird, besteht eine gute Chance, dass die Fluggesellschaft Ihnen Geld zahlen muss. Wenn Sie sich jedoch nicht ganz sicher sind, ob Sie eine Flugrückerstattung oder eine Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 beantragen sollen, haben wir eine gute Nachricht für Sie. In einigen Fällen können Sie sowohl Anspruch auf eine Flugrückerstattung als auch auf eine Entschädigung haben.

Der Unterschied ist folgender: Wenn Sie Ihren Flug aufgrund von Annullierung, Verspätung oder Überfüllung nicht antreten können, haben Sie nach EU-Recht Anspruch auf eine vollständige Erstattung Ihres Fluges. Je nach Ursache der Störung können Sie aber auch einen Anspruch auf Entschädigung für die Unannehmlichkeiten haben.

Kann ich eine Rückerstattung für meinen Flug erhalten?

Sie haben Anspruch auf eine Flugrückerstattung, wenn:

  1. Ihr Flug hat mehr als 5 Stunden Verspätung und Sie möchten stornieren
  2. Ihr Flug wird mehr als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug storniert und der angebotene Alternativflug kann Ihre ursprünglichen Reisepläne nicht erfüllen
  3. Ihnen wird die Beförderung verweigert und Sie möchten den angebotenen Alternativflug nicht antreten

EU-Verordnung 261/2004 haben Sie im Falle einer Stornierung Anspruch auf Erstattung der Flugkosten. Es wird Ihnen ein alternativer Flug angeboten – wenn dieser Ihnen nicht zusagt, können Sie einen anderen anfordern. Sollte jedoch keine der verfügbaren Verbindungen zu Ihren Reiseplänen passen, können Sie eine vollständige Erstattung Ihres Fluges beantragen. Darauf haben Sie auch im Falle einer Verspätung Anspruch – wenn diese mehr als fünf Stunden beträgt, können Sie Ihren Flug stornieren und eine Erstattung verlangen. Denn eine fünfstündige Verspätung ist genauso unangenehm wie ein Flugausfall.

Unabhängig davon, ob Sie zu einer Rückerstattung berechtigt sind, ist eine Entschädigung fällig, wenn:

  1. Ihr Flug war 3 Stunden oder mehr verspätet
  2. Ihr Flug wurde mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug storniert
  3. Ihnen wurde aufgrund von Überfüllung das Boarding verweigert
  4. Ihr Flug war für einen Abflug in der EU oder für einen Flug mit einer in der EU registrierten Fluggesellschaft geplant, deren Zielflughafen in der EU liegt und die Fluggesellschaft war an der Ursache der Flugunterbrechung beteiligt

Rückerstattung bei Flugausfall – Ihre Rechte

Anspruch auf Rückerstattung bei annullierten Flügen

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor der geplanten Abflugzeit storniert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung, aber das ist nicht Ihre einzige Option. Gemäß EU-Verordnung 261/2004 haben Sie für jeden annullierten Flug Anspruch auf eine der folgenden Optionen:

  • Vollständige oder teilweise Erstattung des Fluges und ggf. Rückflug zum Flughafen, von dem aus die Reise angetreten wurde
  • Die frühestmögliche alternative Verbindung zu Ihrem Ziel
  • Ein neues Ticket, um zu einem von Ihnen festgelegten späteren Zeitpunkt an Ihr Ziel zu fliegen

Wenn Sie sich für eine Flugrückerstattung entscheiden, muss die Fluggesellschaft das Geld innerhalb von 7 Tagen überweisen.

Die Fluggesellschaft kann auch eine Entschädigung in Form von Fluggutscheinen oder anderen Leistungen anbieten, aber der Passagier muss einem solchen Angebot schriftlich zustimmen. Wenn Sie sich die Kosten in bar erstatten lassen wollen, prüfen Sie unbedingt, was Sie unterschreiben, bevor Sie Gutscheine akzeptieren!

Wenn das Flugzeug noch nicht vom Abflughafen abgeflogen ist, erhalten Sie eine vollständige Rückerstattung der Kosten für Ihr Ticket. Wenn das Flugzeug jedoch vom Abflughafen abgeflogen ist (und Sie an Bord sind), werden die Dinge ein wenig komplizierter.

Kann ich eine Erstattung für einen verpassten Anschlussflug erhalten?

In der Regel können Sie eine Teilerstattung für den nicht genutzten Teil Ihres Tickets erhalten.

Es gibt jedoch Fälle, in denen Sie vom Abflughafen abgereist sind, Ihnen aber auf der nächsten Etappe Ihrer Reise aufgrund einer Flugannullierung ein alternativer Flug angeboten wurde, der nicht zu Ihren ursprünglichen Reiseplänen passte.

Dies kann passieren, wenn Sie einen Anschlussflug gebucht haben. Die erste Etappe Ihrer Reise verläuft wie geplant, doch kaum sind Sie gelandet, erfahren Sie, dass Ihr Anschlussflug gestrichen wurde. Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, einen alternativen Flug anzubieten, mit dem Sie Ihren Zielflughafen zur gewünschten Zeit erreichen könnten.

In diesem Fall haben Sie das Recht, eine vollständige Rückerstattung Ihres Tickets zu verlangen, so dass Sie sowohl für den genutzten als auch für den nicht genutzten Teil des Tickets Geld erhalten.

Falls erforderlich, muss die Fluggesellschaft Ihnen auch so schnell wie möglich einen Rückflug zum Abflughafen anbieten.

Zusätzliche Entschädigung für ausgefallene Flüge

Fluggäste können sowohl eine Erstattung der Kosten für das Flugticket als auch eine Entschädigung für den annullierten Flug erhalten – vorausgesetzt, der Flug ist entschädigungsfähig.

Dies ist der Fall, wenn die Fluggesellschaft Sie später als 14 Tage vor Ihrem geplanten Abflug über die Stornierung informiert. Es werden auch andere Faktoren berücksichtigt – zum Beispiel, ob die Fluggesellschaft in der Lage ist, eine angemessene Alternative anzubieten.

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