Gewerbeanmeldung – das sollten Gründer wissen

Firmengründung

Die zündende Idee für das eigene Unternehmen ist da, Chancen und Risiken wurden gegeneinander abgewogen, der Businessplan wurde erstellt und Investoren gefunden – spätestens jetzt muss man das Gewerbe anmelden werden, damit das Geschäft an den Start gehen kann. Für die meisten Gründer ist der Gang zum Gewerbeamt unerlässlich. Wir erklären, was Sie dafür brauchen und worauf geachtet werden muss.

Gewerbliche Tätigkeit

In Deutschland gilt als gewerbetreibend, wer gewerblich tätig ist. Konkret bedeutet das, eine selbstständig ausgeübte Tätigkeit ist dauerhaft auf eine Gewinnerzielung ausgerichtet. Wer ab und an gebrauchte Gegenstände über Kleinanzeigen verkauft, gilt daher nicht als Gewerbetreibender – ebenso wenig ein Verein, der bei Veranstaltungen Getränke zum Selbstkostenpreis verkauft.

Bei einem Gewerbe kann es sich um ein stehendes Gewerbe, ein Reisegewerbe oder auch um eine gewerbliche Tätigkeit auf Märkten und Auktionen handeln.

Von Gewerbetreibenden zu unterscheiden sind zudem die sogenannten Urproduktionen wie Land- und Forstwirtschaft oder Gärtnereien. Nicht gewerbetreibend sind darüber hinaus Menschen in freien Berufen. Zu diesen zählen Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Ärzte, Rechtsanwälte, Berater und Übersetzer. Die Abgrenzung der freien Berufe von den gewerblichen Berufen ist nicht immer ganz eindeutig. Einen Überblick über die auch als Katalogberufe bezeichneten freien Berufe gibt das Einkommensteuergesetz. Unter § 18 EStG findet sich eine Liste mit allen anerkannten freien Berufen.

Gewerbeanmeldung steuerrechtlich relevant

Die Anmeldung des Gewerbes ist vor allem steuerrechtlich relevant. Aus diesem Grund muss nicht nur ein hauptberuflich betriebenes Gewerbe, sondern auch ein im Nebenberuf ausgeübtes Gewerbe beim Gewerbeamt gemeldet werden. Eine verspätete Anmeldung kann zum Nachteil gereichen. Wer es versäumt, sein Gewerbe anzumelden, muss nach § 146 der Gewerbeordnung mit Bußgeldern rechnen.

Gewerbe anmelden Schritt für Schritt

Steht fest, dass ein Gewerbe angemeldet werden muss und weiß man, wann man den Gang zum Gewerbeamt spätestens antreten sollte, bleibt die Frage nach dem Wo. Das Gewerbe sollte immer dort angemeldet werden, wo sich der Unternehmenshauptsitz befindet. Die Anmeldung ist in der Regel persönlich oder online möglich. Die Online-Anmeldung kann vieles vereinfachen und Wege sparen.

Vor der Anmeldung des Gewerbes gilt es zudem, alle benötigten Unterlagen zusammenzusuchen. Diese können abhängig von der Art des Gewerbes variieren. Grundsätzlich werden folgende Unterlagen bei der Anmeldung erwartet:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister, sofern das Unternehmen dort eingetragen ist
  • Genehmigungen und Nachweise für Tätigkeiten, die nur mit bestimmten Befähigungen und mit Erlaubnis ausgeübt werden dürfen: Zu diesen Tätigkeiten gehören unter anderem zulassungspflichtige Handwerksberufe, Gaststätten, Fahrschulen und Pflegedienste. Abhängig von der Art des Unternehmens kann das Gewerbeamt ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Gesundheitszeugnis, die Handwerkskarte oder den Meisterbrief zur Einsicht verlangen.
  • Wer in Deutschland gründet und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, muss zudem eine gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

Gewerbeanmeldung und Rechtsform

Bei Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei Partnerschaftsgesellschaft, Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) muss jeder geschäftsführende Gesellschafter ein eigenes Formular zur Gewerbeanmeldung ausfüllen. Bei Kapitalgesellschaften tritt der Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter auf. Die weiteren gesetzlichen Vertreter werden auf entsprechenden Beiblättern eingetragen.

Gewerbeanmeldung Kosten

Die genauen Kosten für die Gewerbeanmeldung hängen von der zuständigen Gemeinde ab. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 10 und 70 Euro. Nur wenige Tage nach Anmeldung und Zahlung wird die Genehmigung für die Ausübung des Gewerbes ausgestellt und das Unternehmen kann seine Tätigkeit aufnehmen.

Von nun an wird die Gewerbesteuer fällig. Diese wird nicht an das Finanzamt, sondern an den zuständigen Bezirk, an das Gewerbe- oder Ordnungsamt abgeführt. Vor allem kleine Unternehmen profitieren vom Freibetrag für die Gewerbesteuer.

Checkliste Gewerbeanmeldung

Um bestmöglich auf die Gewerbeanmeldung vorbereitet zu sein, gilt es vor allem auf die folgenden beiden Punkte zu achten:

  1. Die passende Rechtsform wählen
  2. Ein Geschäftskonto eröffnen

Die gewählte Rechtsform hat einen großen Einfluss auf künftige Entscheidungen im und für das Unternehmen. Die Rechtsform hat sowohl persönliche als auch finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Welche Rechtsform die passende für das eigene Unternehmen ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Entscheidend ist die Anzahl der Personen, die das Unternehmen gemeinsam gründen, die Höhe des eingebrachten Eigenkapitals, der Wunsch nach Beschränkung der persönlichen Haftung sowie die Formalitäten, die bei der Gründung in Kauf genommen werden wollen.

Das ist neben der Gewerbeanmeldung zu tun

Neben dem Gang zum Gewerbeamt gibt es noch ein paar weitere Dinge zu klären, bevor das Unternehmen offiziell seine Eröffnung feiern kann. So muss eine Steuernummer für den Betrieb beantragt werden. Nachdem der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt wurde, wird er von den zuständigen Behörden geprüft und man erhält eine Steuernummer für das Unternehmen. Wenn das Unternehmen im grenzüberschreitenden Handel tätig ist, wird zusätzlich zur Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt. Darüber hinaus sollte das Unternehmen bei der IHK bzw. HWK angemeldet werden. Auch eine Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung und bei der Agentur für Arbeit sind ratsam.

Nach der Anmeldung des Gewerbes sind Gewerbetreibende verpflichtet, dem Gewerbeamt jede Änderung in der Art des Unternehmens zu melden.

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