Das Zahlungsziel auf der Rechnung: Warum prompt nicht immer gut ist

Zahlungsziel

Der Kauf auf Rechnung zählt nach wie vor zu den beliebtesten Bezahlmethoden. Vor allem im B2B-Bereich sind Rechnungen nach wie vor geläufig. Doch auch beim Verkauf an Endkunden vermittelt der Rechnungskauf eine gewisse Sicherheit. Viele Unternehmen stehen daher vor der Frage, welches Zahlungsziel auf der Rechnung gewählt werden sollte.

Das Zahlungsziel als Business-Vorteil?

Beim Kauf auf Rechnung wird erst nach Erhalt der Ware bezahlt. Die beliebteste Bezahlmethode birgt für Unternehmen immer ein gewisses Risiko. Wenn der Kunde nicht bezahlt, ist die Ware bereits zugestellt oder die Dienstleistung wurde unwiderruflich erbracht. Droht der Zahlungsausfall, muss ein internes Mahnwesen gestartet werden. Alternativ können Unternehmen auch auf die Expertise von Culpa Inkasso zurückgreifen und die offenen Forderungen an spezialisierte Dienstleister auslagern. Trotz dieses Risikos kann der Kauf auf Rechnung auch ein Business-Vorteil sein. Denn Unternehmen haben die freie Wahl darüber, wann der offene Betrag fällig wird. Je länger das Zahlungsziel ist, desto attraktiver wird das Angebot für Kunden. Hier kann sich in einem hart umkämpften Markt durchaus ein USP ergeben. Vor allem auf der geschäftlichen Ebene in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen ist das Zahlungsziel von entscheidender Bedeutung. Nach längerer Zusammenarbeit können die Konditionen neu verhandelt werden. Dadurch ergibt sich oft eine vertrauensvolle Basis für eine langfristige Partnerschaft zwischen Unternehmen und ihren Lieferanten.

Die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen: Usus im B2B-Bereich

In Deutschland herrscht eine gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen. Nach dem Erhalt der Rechnung hat der Käufer also einen Monat Zeit, um die Forderung zu begleichen. Dieses Zahlungsziel hat sich vor allem im B2B-Bereich etabliert. Größere Unternehmen und Konzerne haben heutzutage meist einen automatisierten Zahlungslauf. Dieser ist in der Regel auf die gesetzliche Zahlungsfrist abgestimmt und findet einmal im Monat statt. Damit die Abrechnung möglichst reibungslos funktioniert, passen sich viele Lieferanten an diesen Rhythmus an. Wenn die gesetzliche Zahlungsfrist zum Einsatz kommt, muss nicht unbedingt eine Frist auf der Rechnung vermerkt werden. Dennoch ist es empfehlenswert, einen Passus auf der Rechnung einzufügen. Bei drohenden Inkassofällen erleichtert der Vermerk rund um das Zahlungsziel die Arbeit. Wenn abweichende Zahlungsziele gewählt werden, muss hingegen ein Vermerk auf der Rechnung vorhanden sein.

Prompt, eine Woche oder 14 Tage – individuelle Zahlungsziele für Kunden festlegen

Je schneller das Geld beim Unternehmen eingeht, desto besser. Auf den ersten Blick scheint eine prompte Zahlungsaufforderung nach Rechnungserhalt also immer die beste Variante zu sein. Vor allem bei unwiderruflichen Dienstleistungen macht es Sinn, die Zahlung schnellstmöglich einzufordern. Bei hohen Beträgen ist es aber besser, ein Zahlungsziel von 7 oder 14 Tagen zu wählen. Viele Kunden bezahlen beim Kauf auf Rechnung nicht direkt am ersten Tag. Wenn Sie eine prompte Zahlung einfordern, gibt es meist Unstimmigkeiten beim Mahnverfahren. Mahnt man nach 3, 5 oder 7 Tagen? Dann ist es oftmals besser, eine klare Deadline zu formulieren. Das individuelle Zahlungsziel kann aber auch weit in die Zukunft rücken. 60 oder 90 Tage sind hier denkbar. Vor allem bei langfristigen Kontrakten und hohen Summen werden solche Zahlungsziele von Unternehmen eingeräumt. Dabei gilt es, bei der Definition der Frist zu beachten, dass das Unternehmen liquide bleibt. Je länger die offenen Forderungen ausstehen, desto weniger Zeit bleibt zum Wirtschaften mit dem Geld.

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