Privatsphäre am Arbeitsplatz schaffen

Privatsphäre

Zu einem gesunden Arbeitsumfeld gehört auch die Gewährung von Privatsphäre. Zumindest bis zu einem gewissen Grad sollten Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sich hin und wieder zurückzuziehen, um neue Energie zu tanken. Gleichzeitig sollten sie niemals das Gefühl bekommen, dass sie am Arbeitsplatz ausspioniert und überwacht werden.

Bedürfnisse der Mitarbeiter berücksichtigen

Arbeitgeber profitieren davon, wenn sie im Interesse ihrer Angestellten handeln und deren Wünsche respektieren. Dadurch stellt sich automatisch mehr Zufriedenheit ein, was die Bindung der Mitarbeiter zum Unternehmen verbessert und sich zugleich positiv auf ihre Konzentration auswirkt. Deswegen ist es sogar im Interesse des Arbeitgebers, für eine Arbeitsumgebung zu sorgen, in der sich die Mitarbeiter wohlfühlen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Privatsphäre jedes Einzelnen.

Was Arbeitgeber nicht dürfen

Im Gesetz ist streng geregelt, wie die Privatsphäre der Mitarbeiter am Arbeitsplatz einzuhalten ist. Arbeitgeber dürfen auch in ihrem eigenen Unternehmen nicht einfach tun und lassen, was sie möchten. Untersagt sind diese Maßnahmen:

  • Videoüberwachung von Mitarbeitern: Eine versteckte und nicht offensichtliche Videoüberwachung der Angestellten ist nicht zulässig. Ausnahmen gelten nur, wenn der Verdacht besteht, dass ein Mitarbeiter eine Straftat begeht und es keine andere Möglichkeit gibt, ihn zu überführen.
  • Mitlesen von privaten Chats: Ohne legitimen Grund dürfen Arbeitgeber die privaten Konversationen ihrer Mitarbeiter nicht kontrollieren, und zwar auch dann nicht, wenn sie über den Firmen-PC erfolgen.
  • Persönliche Fragen: Vor allem im Bewerbungsgespräch werden oft Fragen gestellt, die gar nicht zulässig sind, weil sie die Privatsphäre der Bewerber zu stark verletzen. Dazu gehören Fragen zum Familienstand, zur Schwangerschaft oder zur Religion und Weltanschauung.

Rückzugsorte zum Entspannen schaffen

Neben der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Privatsphäre sollten Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um ihren Mitarbeitern ein angenehmeres Arbeitsumfeld zur Verfügung zu stellen. Gerade in Großraumbüros fehlt es häufig an Rückzugsorten. Deswegen ist es wichtig, dass diese zumindest in der Pause aufgesucht werden können. Abgetrennte Ruhekabinen oder sogar ein eigener Ruheraum kommen häufig gut an und geben den Mitarbeitern die Möglichkeit, für einen Moment für sich zu sein und neue Energie für den restlichen Arbeitstag zu tanken.

Verglaste Büros von neugierigen Blicken abschirmen

Büros mit Glasfronten suggerieren Offenheit und lassen die Räumlichkeiten weitläufiger wirken. Sie sorgen aber auch dafür, dass jeder, der vorbeigeht, hineinschauen kann. Manche Mitarbeiter fühlen sich dadurch so in ihrer Arbeit gestört, dass ihre Produktivität leidet. In diesem Fall sollten entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die EVA Folie. Sie macht es möglich, dass der Mitarbeiter aus dem Büro nach draußen, aber niemand zu ihm hineinschauen kann. Alternativ könnten auch Vorhänge oder Jalousien angebracht werden, die es möglich machen, die Glasscheiben temporär und bei Bedarf zu verdecken.

Homeoffice und hybride Modelle anbieten

Manche Arbeitnehmer arbeiten tatsächlich effektiver, wenn sie im Homeoffice tätig sind. Das mag daran liegen, dass sie sich zu Hause wohler fühlen, weil sie dort einfach mehr Privatsphäre haben oder darin begründet sein, dass sie weniger Zeit mit dem Pendeln verbringen müssen. Für Arbeitgeber kann das Homeoffice eine Chance darstellen, der sie sich nicht versperren sollten. In vielen Betrieben funktionieren auch hybride Modelle, bei denen die Arbeitnehmer teilweise im Homeoffice und teilweise im Büro tätig sind.

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