Bitcoin und Steuern in Deutschland – Worauf achten?

Bitcoin versteuern

Was genau ist Bitcoin

Insbesondere seit dem Jahr 2020 sind Kryptowährungen, wie z. B. Bitcoin, extrem populär geworden. Dieses Thema wurde sogar so viral, dass mittlerweile viele Promis, Investoren und sogar Regierungen fast täglich zu Kryptowährungen eine Aussage machen. Bitcoin wird an jeder Ecke diskutiert, jedoch weiß kaum einer, was es wirklich ist.

Bitcoin ist eine Kryptowährung, welche auf der Blockchain Technologie basiert. Blockchain ist vereinfacht gesagt eine dezentrale, verteilte Datenbank, in der sämtliche Transaktionen von Bitcoins weltweit aufgelistet sind. Durch kryptografische Mechanismen gilt diese Datenbank als manipulationssicher.

Jede Transaktion wird in diese stetig wachsende Liste eingetragen und durch weltweit verteilte Teilnehmer verifiziert. Das garantiert die Korrektheit der Transaktion. Eine betrügerische Transaktion kann im dezentralen System leicht aufgedeckt und verworfen werden. Bitcoin ist also eine mathematisch sichere Bezahlmethode. Risiken bestehen dennoch, wenn Passwörter nicht sicher abgelegt werden oder Dritten weitergegeben werden. Diese Risiken werden jedoch oft fälschlicherweise der Kryptowährung oder der Blockchain Technologie zugeschrieben. Das ist schlicht falsch. Wenn jemand die Schlüssel für das Safe dem Einbrecher in die Hände gibt, kann nicht weiter erwartet werden, dass der Inhalt sicher ist.

Muss Bitcoin versteuert werden?

Viele Menschen fragen sich, ob sie ihre Bitcoin Bestände in Deutschland versteuern müssen.

Die Antwort ist grundsätzlich „Ja“. Wie hoch die Steuer beim Verkauf von Bitcoins oder anderen Kryptowährungen dabei sein kann, hängt vom individuellen Steuersatz ab und kann nicht pauschal gesagt werden.

Privatpersonen

Sobald du Bitcoin gekauft hast und diesen nach weniger als einem Jahr wieder verkaufst, musst du den Betrag, der 600 Euro übersteigt, versteuern. Die 600 Euro sind im Rahmen des gesetzlichen Freibetrags festgelegt und fallen unter der privaten Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Sobald der Verkaufsbetrag innerhalb eines Jahres die 600 Euro übersteigt, muss der übersteigende Betrag steuerlich geltend gemacht werden.

Das heißt, der Betrag wird in der Einkommenssteuer zusätzlich auf das zu versteuernde Jahreseinkommen addiert.

Gewerblich

Falls der Handel mit Kryptowährungen gewerblich durchgeführt wird, sind die Erträge als solche aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG zu versteuern.

Dabei gibt es keine gesetzlichen Haltefristen. In diesem Fall wird neben der Einkommenssteuer ebenfalls die Gewerbesteuer fällig. Allerdings sieht § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro vor.

Wie kriegt der Staat überhaupt mit, dass jemand Bitcoins besitzt?

Bereits heute müssen Online-Broker eine BaFin Lizenz haben, um die Einlagen der Kunden sichern zu können. Darüber hinaus sind Gesetze in Ausarbeitung, welche die Betreiber der Online-Broker dazu auffordern werden, Einzahlungen und Auszahlungen an das Finanzamt zu melden. Es ist daher ratsam, sich nicht auf die Unwissenheit des Staates zu verlassen.

Kryptowährungen sind rasant wachsende Mittel. Zunehmende Regulierung ist an dieser Stelle nur zu erwarten. Es ist eine Frage der Zeit, bis wann Regierungen den kompletten Überblick über Kryptowährungen der Bürger und Bürgerinnen bekommt.

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Staking – Etwas komplizierter als das Halten von Coins

Staking bezeichnet die Verzinsung der Coins. Bitcoin bietet derzeit dieses Feature nicht an. Es existieren bereits heute viele etablierte, sogenannte Altcoins (Alternative Coins), welche relativ hohe Zinsen für das Staking einbringen. Staking ist grundsätzlich die Verleihung der eigenen Coins, damit diese für die Validierung im System genutzt werden können. Meistens wird der Anteil, der für das Staking freigegeben wurde, geblockt, sodass der Besitzer eine gewisse Zeit lang nicht darauf zugreifen kann. Dafür werden je nach Coin und Online-Broker von 5 % bis 20 % Rewards vergeben. Steuerlich wird es beim Staking komplizierter als beim reinen Halten. Es ist umstritten, ob die Haltefrist sich beim Staking auf 10 Jahre verlängert oder nicht. Am sinnvollsten ist hier die Beratung beim Steuerberater.

Mining – Analog zum Halten der Coins

Das Minen (Schürfen) von Coins beschreibt den Vorgang der Validierung der Blockchain. Wenn ein Teilnehmer eine Transaktion, basierend auf kryptografischen Hash Funktionen, validiert, wird er für diese Leistung mit anteiligen Coins belohnt. Dieser Vorgang ist, sofern nicht gewerblich betrieben, analog zum Halten der Coins. Es gilt erneut die Haltedauer von mindestens einem Jahr, um die gesetzliche Spekulationsfrist einzuhalten und steuerfreie Erträge zu erzielen. Bei einer Haltedauer unter einem Jahr gilt die Versteuerungspflicht.

Fazit

Wir fassen die wichtigsten Informationen kurz zusammen:

  • Haltedauer von mind. einem Jahr: Steuerfrei.
  • Haltedauer unter einem Jahr: Steuerpflichtig.
  • Staking von alternativen Coins (Cardano, Ethereum, Polkadot usw.): Graubereich. Bei einem Steuerberater informieren.
  • Mining von Bitcoin: Gleiche Sachlage wie beim Halten der Bitcoins.

Mit Kryptowährungen bewegen wir uns in einem spannenden, modernen und vielversprechenden Bereich. Verglichen mit bekannten Währungen und dem System „Geld“ ist Bitcoin noch sehr jung.

Deshalb gibt es heute noch Graubereiche in den Gesetzen. Im Bereich der Steuern gibt es heute bereits einige Gesetze, die sowohl für alte Einnahmequellen als auch für Kryptowährungen gelten. Einiges muss aber noch ausgearbeitet werden, da Kryptowährungen sich von bekannten Währungen unterscheiden.

Sie bieten einen hohen technischen Sicherheitsstandard und bringen deshalb Unterschiede in der Funktionsweise mit sich. Es wird empfohlen, die Entwicklung in diesem Bereich mitzuverfolgen, um die Versteuerung der Coins entsprechend vornehmen zu können.

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